Bis Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Mitteilung über die im Vorjahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.


Berlin (dpa/tmn). Spätestens bis Ende April erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber wieder eine Bescheinigung über die im letzten Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Darin enthalten sind Angaben darüber, wie lange man beschäftigt war und was man verdient hat. Die Daten sind für die spätere Rente wichtig, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Fehlerhafte Angaben können sich negativ auf die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche auswirken. Arbeitnehmer sollten daher Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst überprüfen. Wer Fehler in seiner Jahresmeldung entdeckt, sollte sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen. Auch empfiehlt es sich, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, da sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dient.

Hilfe bekommen Rentenversicherte bei einer der rund 160 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.