Einer arbeitet, einer erzieht: So gleichen Paare Ungleichheiten in der Altersvorsorge aus.


Hamburg (dpa/tmn/mjj) Spätestens, wenn sie Kinder haben, sollten Paare ausführlich über Geld sprechen. Denn meist ist das der Zeitpunkt, an dem einer von beiden beruflich zurücksteckt – meistens die Frau. Bei verheirateten Paaren empfiehlt sich dann ein Ehevertrag, in dem die Unterhaltsansprüche im Fall einer Trennung klar geregelt werden, sagt Elisabeth Unger, Anwältin für Familienrecht.

Altersvorsorge als Ausgleich

Aber auch unverheiratete Partner sollten über vertragliche Regelungen nachdenken, wenn einer wegen der Kinderbetreuung einige Zeit aus dem Job aussteigt. Eine Möglichkeit für einen finanziellen Ausgleich ist zum Beispiel, wenn der voll arbeitende Partner die Lücke des anderen in der Altersversorgung ausgleicht – zum Beispiel durch monatliche Einzahlungen in einen Sparvertrag für private Altersvorsorge.

Am Ende sollte die gleiche Altersversorgung herauskommen, als wenn der für die Kinderbetreuung zuständige Partner im selben Umfang weitergearbeitet hätte, rät Unger in der Zeitschrift «Brigitte Mom» (Ausgabe 1/2018).

Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeit

Damit erziehende Eltern bei der gesetzlichen Rente keinen Nachteil erfahren, werden für sie so genannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Vereinfacht ausgedrückt: Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dem Konto des erziehenden Elternteils Entgeltpunkte gut. Als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnittsverdienst aller Versicherten (aktuell 37.873 Euro pro Jahr). Bei Geburten ab 1992 werden bis zu 36 Monate als Kindererziehungszeit angerechnet (davor zwei Jahre).

Hinzu kommt die Kinderberücksichtigungszeit, die für einen Zaitraum von bis zu zehn Jahren angerechnet wird. Diese Zeit steigert zwar nicht die Rente, kann aber dazu beitragen, dass bestimmte Wartezeiten für Leistungen der Deutschen Rentenversicheurng erfüllt werden – etwa für eine vorzeitige Altersrente.