Ändert sich der eigenen Gesundheitszustand oder die medizinischen Möglichkeiten, sollte auch die Patientenverfügung aktualisiert werden


Berlin (dpa/tmn). Welche medizinischen Maßnahmen sollen in einer bestimmten Situation ergriffen werden – und welche nicht? Solche Fragen regelt eine Patientenverfügung. Sie sollte erstellt werden, solange man noch selbst entscheiden kann und ist für den Fall gedacht, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann.

An eine solche Verfügung müssen sich Ärzte halten, heißt es in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 10/2018). Sie muss schriftlich vorliegen und mit Datum und Unterschrift versehen sein.

Wichtig: Der eigene Gesundheitszustand, aber auch die medizinischen Möglichkeiten verändern sich eventuell im Laufe der Zeit. Daher sei es sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Ist alles aus Sicht des Patienten noch aktuell, sollte er dies mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Weitere Informationen:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Artikel des Bundesministeriums für Gesundheit zur Patientenverfügung mit Textbausteinen für die eigenen Verfügung