Nach einem Todesfall gibt es viel zu tun. Gut, wenn dann schon eine Vollmacht den Zugriff aufs Konto regelt.


Berlin (dpa/tmn). Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte haben im Notfall nicht automatisch Zugriff auf das Bankkonto. Damit im Ernstfall jemand die Bankgeschäfte weiterführen kann, sollten Kontoinhaber frühzeitig eine Bank-Vorsorgevollmacht ausfüllen. Darauf macht der Bankenverband aufmerksam. So kann man verhindern, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer sich um Geldangelegenheiten kümmert.

Eine Bankvollmacht ist keine Generalvollmacht

In dem Dokument können Kontoinhaber eine Vertrauensperson benennen, die berechtigt ist, auf das Konto zuzugreifen. Dabei handelt es sich nicht um eine Generalvollmacht, der Handlungsspielraum ist vielmehr klar definiert und teils eingeschränkt – Bevollmächtigte können etwa keine neuen Kredite aufnehmen, aber Geld abheben oder überweisen.

Wichtig dabei ist es, die Vordrucke der jeweiligen Bank zu nutzen, damit es später formal keine Probleme gibt. Zudem sollten der Vollmachtgeber und die Vertrauensperson, der die Vollmacht erteilt werden soll, gemeinsam für die Beantragung die Bank aufsuchen.

Zu dem Termin sollten beide unbedingt den Ausweis mitnehmen, damit es später keine Zweifel an der Gültigkeit der Vollmacht gibt.