Nicht immer sind an die Schufa übermittelte Daten richtig – Verbraucher sollten ein Auge darauf haben und auf Korrektur drängen.


Wiesbaden/Bremen (dpa/tmn). Banken, Onlinehändler, Mobilfunkanbieter – alle wollen sich gegen mögliche Zahlungsausfälle absichern. Bevor Unternehmen einen Kredit gewähren, Waren gegen Rechnung nach Hause liefern oder einen Smartphone-Vertrag vergeben, erkundigen sie sich vorab zur Zahlungsmoral des jeweiligen Kunden. Sie fragen die sogenannte Bonität bei einer Auskunftei an und wenden sich etwa an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz „Schufa“.

Wer ist die Schufa?

Dahinter steckt ein Privatunternehmen mit Sitz in Wiesbaden, das unter anderem Personendaten wie Namen, Geburtsdatum und Anschrift speichert. „Die Schufa hat keine Informationen zu Vermögen und Einkommen, Beruf, Familienstand, Nationalität, Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften religiöser oder politischer Art“, erklärt Pressereferentin Anna-Lena Rawe.

Dafür sammelt die Firma Daten etwa zu Girokonten, Ratenkrediten, Kreditkarten sowie zum Umgang mit fälligen oder etwa mehrfach angemahnten Forderungen. „Die Schufa hat aktuell zu rund 67,5 Millionen Verbrauchern in Deutschland und 5,3 Millionen Unternehmen insgesamt rund 864 Millionen Informationen gespeichert“, sagt Rawe.

Mit Hilfe dieser Daten kann die Schufa ihren derzeit rund 9.500 Vertragspartnern Auskunft über die Bonität des Verbrauchers geben – gegen eine Gebühr. Gleichzeitig leiten die Unternehmen kreditrelevante, personenbezogene Daten an die Schufa weiter.

Ist das überhaupt rechtens?

Ja, nach der EU-Datenschutzgrundverordnung ist es erlaubt, Daten zu übermitteln und zu speichern. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse an den Informationen. Im Fall der Schufa ist dies der Schutz vor Zahlungsausfällen für Unternehmen.

Was verbirgt sich hinter dem Score-Verfahren?

Auf Basis der gesammelten Informationen berechnet die Schufa eine möglichst zuverlässige Prognose für die Zukunft. Der Score wird in jedem Einzelfall per Computer errechnet und liegt zwischen einem und 100 Prozent. Je höher der Wert, desto größer schätzt die Schufa die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Kunde einen Kredit zurückzahlt. Ein Score-Wert von 100 Prozent erreicht niemand – dies würde der Garantie gleichkommen, dass eine Person ihre Rechnung in jedem Fall zahlt.

Verbraucherschützer kritisieren, das Score-Verfahren sei intransparent. Den individuellen Aussagegehalt eines Scores, der auf Schätzungen beruht, hält Annabel Oelmann für fragwürdig. Als Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen bemängelt sie auch, dass die Modelle zur Scoring-Ermittlung Verbrauchern nicht offengelegt werden – was eine Kontrolle fast unmöglich macht.

Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 darf die Schufa die Berechnung aber geheimhalten (Aktenzeichen: VI ZR 156/13). Nach eigenen Angaben verwende die Schufa dafür ein Modell der linearen logistischen Regressionsanalyse. „Dieses Verfahren ist eine international wissenschaftlich anerkannte und mathematisch-statistisch allgemein etablierte Methode“, erklärt Rawe.

Das Berechnungsverfahren sei der zuständigen Aufsicht bekannt, also dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie den Datenschutzaufsichten der Bundesländer und des Bundes. Es sei von diesen Behörden nicht beanstandet worden.

Können Score-Werte schwanken?

Score-Werte einer Person können sich verändern. Eine Vielzahl von Faktoren können diesen Wert beeinflussen – „Zahlungsausfälle, die Anzahl von Kreditanfragen, Kreditverträge oder ein Bank- oder Wohnsitzwechsel“, zählt Oelmann auf.

Wer einen guten Score-Wert haben oder ihn verbessern will, sollte seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommen, nicht mehrere Girokonten führen sowie wenig Kredite aufnehmen. „Ein oder zwei Kreditkartenverträge, die regelmäßig bedient werden, wirken sich positiv auf den Score aus.“

Nicht genutzte Kreditkarten sollten Verbraucher aber kündigen. „Treten finanzielle Probleme auf, dann sollten Verbraucher möglichst schnell auf Vertragspartner zugehen, um gegebenenfalls neue und tragbare Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren“, rät Oelmann.

Was ist, wenn falsche Daten gespeichert wurden?

Verbraucher können bei der Schufa einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft verlangen. Wer dann falsche Einträge entdeckt, sollte auf eine Korrektur drängen, damit keine bösen Überraschungen drohen – die Bank einem etwa einen Kredit nicht gewährt.

„Das Berichtigen, Löschen und Sperren von falschen Daten ist keine Kulanz, sondern vorgeschrieben“, erklärt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest und verweist auf die Datenschutzgrundverordnung.

Die kostenlose Selbstauskunft kann man auf der Webseite der Schufa beantragen – einfach nach „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ suchen. „Verbraucher sollten auch die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte zur Kreditwürdigkeit anfordern und die Namen der Firmen, denen diese in den letzten zwölf Monaten gemeldet wurden“, empfiehlt Pallasch.

Wie funktioniert eine Korrektur der Daten?

Ein formloses Schreiben an die Schufa genügt – alternativ können sich Verbraucher auch direkt an das Unternehmen wenden, auf das der Fehler zurückgeht. Dabei sollten sie genau beschreiben, was falsch ist und möglichst Beweise beifügen. „Können Verbraucher ihr Anliegen nicht klären, dann haben sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der Schufa einzuschalten“, erklärt Pallasch.

Neben der Schufa gibt es noch weitere Auskunfteien – etwa Creditreform, Bürgel, Deltavista oder avarto infoscore. Auch hier können Verbraucher ihre Daten korrigieren oder löschen lassen. Dafür müssen sie sich schriftlich an die jeweilige Auskunftei wenden. Optimalerweise kann man den Fehler mit Unterlagen belegen.

Weitere Informationen

www.meineschufa.de/datenkopie
Die kostenlose Selbstauskunft erhalten Verbraucher nur, wenn sie eine Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO anfordern