Beschäftigten stehen vier Wege in den Ruhestand offen. Regelaltersrente weiter vorn – aber die Rente mit 63 boomt.


Bad Homburg (sth). Welche Altersrente ist die richtige für mich? Nach dem Wegfall der speziellen Zugangswege für Frauen sowie für Arbeitnehmer nach Altersteilzeitarbeit und für Arbeitslose gibt es am Ende des Erwerbslebens jetzt noch vier Altersrenten als „Tor zum Ruhestand“. Welche Wege dabei besonders beliebt sind, haben die Statistiker der Deutschen Rentenversicherung für das vergangene Jahr neu ermittelt.

Demnach liegt die Regelaltersrente, für die man lediglich fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto benötigt, auf der „Hit-Liste“ der Altersrenten weiter vorn. Genau 319.631 Frauen und Männer schieden 2017 auf diesem Weg aus dem Berufsleben aus – das entspricht einem Anteil von 42,1 Prozent. Seit 2012 steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr (für Versicherte des Jahrgangs 1953: 65 Jahre und sieben Monate).

Etwas geringere, aber ebenfalls erhebliche Bedeutung für den Einstieg in die Rente hatten die drei anderen Altersrenten:

  • die oft als „Rente mit 63“ bezeichnete Altersrente für besonders langjährig Versicherte (236.854 Neurentner, Anteil: 31,2 Prozent)
  • die Altersrente für langjährig Versicherte (141.120 Neurentner, Anteil: 18,6 Prozent)
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (53.787 Neurentner, Anteil: 7,1 Prozent).

Nur 1.729 neue Altersrenten entfielen 2017 noch auf die inzwischen weggefallene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, weitere 5.637 weibliche Versicherte nutzten noch die ebenfalls entfallene Altersrente für Frauen (Anteil zusammen: rund 1 Prozent). Insgesamt traten im vergangenen Jahr den Angaben der Rentenversicherung zufolge genau 758.819 Versicherte in den Ruhestand.

Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (I)

Voraus-
setzungen
Regel-
altersrente
Altersrente für langjährig Versicherte
Mindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag)
65 – 67
(vorzeitige Rente nicht möglich)
63
Normale Altersgrenze 65 – 67 (ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend) 65 – 67 (ab Jahrgang 1949 schrttweise steigend)
Wartezeit (Mindest-versicherungs-
zeit)
5 Jahre 35 Jahre
Art der erforderlichen Versicherungs-
zeit
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichti-
gungszeiten
Besonderheit

Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (II)

Voraus-
setzungen
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag)
60 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) 63 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend, vorzeitige Rente nicht möglich)
Normale Altersgrenze 63 – 65 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend) 63 – 65 (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)
Wartezeit (Mindest-versicherungszeit) 35 Jahre 45 Jahre
Art der erforderlichen Versicherungszeit Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 450-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
Beitrags- und Ersatzzeiten, Berücksichtigungszeiten, Zeiten aus 450-Euro-Jobs, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs, freiwillige Beitragszeiten (nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)
Besonderheit Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend