Mütter, die für die Betreuung kleiner Kinder eine berufliche Auszeit nehmen, müssen später im Leben finanziell nicht schlechter gestellt sein.


Berlin (dpa/tmn). Eine Ausbildung absolviert, einige Jahre im erlernten Beruf gearbeitet – und irgendwann kommt das erste, dann das zweite Kind. Immer noch sind es in der Regel die Mütter und nicht die Väter, die länger zu Hause bleiben und sich um den Nachwuchs kümmern. Frauen reduzieren für die Familie ihre Arbeitszeit oder steigen gar ganz aus dem Job aus. Ihre finanzielle Situation eines Tages als Rentnerin haben die jungen Mütter dabei nicht immer im Blick – weil es zu weit weg erscheint.

Frauen erhalten im Schnitt weniger Rente als Männer

Doch eine solche Haltung ist ein Fehler: Mütter sollten unbedingt fürs Alter vorsorgen. Ansonsten droht ihnen, dass sie als Rentnerinnen in die Armutsfalle tappen.

Frauen erhalten im Schnitt weniger gesetzliche Rente als Männer. Das geht aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervor. 2017 bezogen Männer im Schnitt 1.159 Euro Rente pro Monat und Frauen 1.117 Euro. Gründe für diese Differenz gibt es viele. Zum Beispiel, dass Frauen schlechter bezahlte Jobs haben. Und eben weil Frauen weniger Geld als Männer nach Hause bringen, sind sie es zumeist, die pausieren, wenn Nachwuchs kommt.

Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten

Aber: Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeiten. „Drei Jahre lang zahlt der Staat die Rentenbeiträge für Mütter oder auch für Väter, je nachdem, wer sich überwiegend um das Kind sorgt“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Für ein nach 1992 geborenes Kind bekommt ein Elternteil im Westen 96 Euro Rente pro Monat, im Osten sind es 92 Euro. Bei zwei Kindern summieren sich die Rentenbeiträge auf 192 oder 184 Euro. „Nach den drei Jahren können auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden“, erklärt von der Heide. Damit lassen sich Rentenansprüche erwerben oder aufrechterhalten.

Dafür berücksichtigt werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes. Durch diese Berücksichtigungszeit können verschiedene Rentenansprüche erfüllt werden. „So zählt sie beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige benötigt, der ohne Abschlag vorzeitig in die Altersrente gehen möchte“, erläutert von der Heide.

Kinderberücksichtigungszeiten werden nur auf Antrag angerechnet

Hierfür müssen Eltern aber aktiv werden: Eine Berücksichtigungszeit wird auf Antrag angerechnet. Sie erhält das Elternteil, welches das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, wird die Zeit der Mutter gutgeschrieben. Soll sie der Vater bekommen, obwohl er nicht überwiegend erzieht, müssen die Eltern eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgeben.

Private Altersvorsorge kann auch während der Kindererziehung aufgebaut werden

Wer Anspruch auf Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist auch berechtigt, Zulagen für einen Riester-Vertrag zu erhalten. „Somit können private Altersvorsorgeansprüche auch während der Zeit der Kindererziehung aufgebaut werden“, erklärt von der Heide.

Die Angebote der Versicherungswirtschaft zur privaten Altersvorsorge sind jedoch häufig kompliziert, wenig transparent und mit hohen Vertriebskosten verbunden. „Vor Abschluss eines Riesterprodukts sollten sich Interessierte daher in jedem Fall gut informieren“, erklärt Samuel Beuttler-Bohn vom Sozialverband VdK Deutschland. Also: mehrere Angebote einholen und miteinander vergleichen.

Erzieht eine Frau Kinder und hat bereits eine Altersvorsorge abgeschlossen, sollte sie diese auf keinen Fall kündigen. „Sonst gehen die Altersvorsorgeansprüche und bei geförderten Riester-Renten die staatlichen Zulagen verloren“, erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn das Geld gerade knapp ist, können laut von der Heide Mütter ihren monatlichen Beitrag auf bis zu fünf Euro reduzieren, um weiterhin auch die staatliche Riesterzulage beanspruchen zu können. Sobald die Frauen wieder arbeiten gehen, können sie wieder ihre Beiträge für die Altersvorsorge aufstocken.

So sichern Sie sich Zuschüsse vom Staat für Ihre private Altersvorsorge

Wer im Besitz einer geförderten Altersvorsorge wie der Riester-Rente ist, sollte die Versicherung über die Geburt des Kindes informieren. Denn: Mit 300 Euro pro Kind und Jahr bezuschusst der Staat die private Vorsorge.

GDV-Experte Zunk gibt ein Beispiel: Eine Mutter hat ein Bruttojahresverdienst von 25.000 Euro. Damit sie die volle staatliche Zulage erhält, müssen vier Prozent in den Vertrag fließen – also 1.000 Euro. Davon abgezogen werden die Grundzulage vom Staat (175 Euro) und die Kinderzulage vom Staat (300 Euro). Es bleibt ein Betrag von 525 Euro. Die Frau hat also einen monatlichen Sparbeitrag von 43,75 Euro.

„Je geringer der Verdienst und je mehr Kinder, desto mehr gibt der Staat anteilig dazu“, erläutert Zunk.

Weitere Optionen zur Altersvorsorge

Eine andere Option: „Der Vater des Kindes oder der Kinder übernimmt die Beiträge der Mutter zur Altersvorsorge – vielleicht auch nur für einen vorübergehenden Zeitraum“, ergänzt Zunk. Aus seiner Sicht kann das Modell einen fairen Ausgleich zwischen Mutter und Vater schaffen.

Ebenfalls möglich: Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, darauf besteht seit 2002 ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer. „Dieses Modell setzt voraus, dass Gehalt gezahlt wird – während der Elternzeit ist dies nicht der Fall“, schränkt Beuttler-Bohn ein. Beschäftigte können jedoch während der Elternzeit freiwillig eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen.