Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss in aller Regel Abzüge in Kauf nehmen. Wir zeigen, wie teuer das aktuell ist – und was ein Ausgleich kostet.
Bad Homburg (sth). Wer vorzeitig – also vor der persönlichen Regelaltersgrenze – in Rente gehen will, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Von den mehr als 784.000 Beschäftigten, die 2018 aus Altersgründen in Rente gingen, nahmen knapp 180.000 oder 22,9 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner mehr als zwei Jahre (26,0 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt. Dafür mussten sie im Schnitt einen monatlichen Rentenabschlag von etwa 90 Euro hinnehmen. Trotz der im Einzelfall hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, will also immer noch knapp ein Viertel der angehenden Rentner vorzeitig dem Job den Rücken kehren. Das zeigen auch zahlreiche Fragen im Forum von ihre-vorsorge.de. Damit die fälligen Rentenabschläge aber nicht alle Wünsche für das Leben im Alter zunichte machen, kann man sich seit Mitte 2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr von der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen, was ein Vorabausgleich der Abschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet. Die Tabelle unten liefert dazu einen Anhaltspunkt.
Jahrgang 1956: Rentenbeginn mit 63 kostet 10,2 Prozent Abschlag
Der Rentenversicherungsträger rechnet außerdem aus, was es kosten würde, eine damit verbundene Rentenminderung auszugleichen. Die Höhe des Beitragsaufwandes ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2019 = vorläufig 38.901 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2019 = 18,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 10,2 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1956, die mit dem 63. Geburtstag statt dem regulären Rentenalter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet. Im Jahr 2017 nahmen bereits 11.620 Rentenversicherte diese Möglichkeit wahr – 2014 waren es erst 967. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, würden diese Beiträge für eine höhere Rente sorgen. Wer sich individuell ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Kostenfreies Telefon: 0800 1000 4800.
Erwartete Rente – zu erwartende Ausgleichskosten
Bei erwarteter Rentenhöhe von … brutto | und um … Jahre vorgezogenem Rentenbeginn | beträgt der monatliche Rentenabschlag | So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden |
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600 Euro | 1 Jahr (3,6 %) | 21,60 Euro | 4.905 Euro |
2 Jahre (7,2 %) | 43,20 Euro | 10.192 Euro | |
3 Jahre (10,8 %) | 64,80 Euro | 15.904 Euro | |
800 Euro | 1 Jahr | 28,80 Euro | 6.541 Euro |
2 Jahre | 57,60 Euro | 13.589 Euro | |
3 Jahre | 86,40 Euro | 21.206 Euro | |
1.000 Euro | 1 Jahr | 36 Euro | 8.176 Euro |
2 Jahre | 72 Euro | 16.986 Euro | |
3 Jahre | 108 Euro | 26.507 Euro | |
1.200 Euro | 1 Jahr | 43,20 Euro | 9.811 Euro |
2 Jahre | 86,40 Euro | 20.383 Euro | |
3 Jahre | 129,60 Euro | 31.808 Euro | |
1.400 Euro | 1 Jahr | 50,40 Euro | 11.446 Euro |
2 Jahre | 100,80 Euro | 23.780 Euro | |
3 Jahre | 151,20 Euro | 37.110 Euro |