Patienten können sich an den Arzt, die Krankenkassen oder Schlichtungsstellen wenden.
Berlin (dpa/tmn) Haben Patienten den Verdacht auf einen Behandlungsfehler, können sie verschiedene Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Als Erstes sollten sie den behandelnden Arzt auf den vermuteten Fehler ansprechen. Am besten notiert sich der Betroffene vor dem Gespräch konkrete Fragen, wie „Haben Sie eine falsche Diagnose gestellt? Und wenn ja, warum?“.
Kann der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, können sich Betroffene an Schlichtungsstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern werden. Darauf weist die Bundeszahnärztekammer hin.
Außergerichtliche Streitbeilegung ist kostenfrei
Die zahnärztliche Patientenberatung (www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de) richtet sich sowohl an gesetzlich als auch privat Versicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen helfen weiter, wenn sie die Behandlung bezahlt haben. Der medizinische Dienst kann beispielsweise die Behandlungsunterlagen überprüfen.
Der Vorteil: Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist für den Patienten kostenfrei – und oft kürzer als ein Zivilgerichtsverfahren.
Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt nur der Weg einer Klage. Dafür sollten sich Patienten einen Fachanwalt für Medizinrecht suchen. Ansprechpartner finden Verbraucher über die örtlichen Anwaltskammern (www.brak.de).
Wichtig zu wissen: Die Beweislast, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, liegt grundsätzlich beim Patienten.