Für Schul- und Hochschulzeiten zwischen 16 und 17 sowie mit einer Dauer von insgesamt mehr als acht Jahren sind freiwillige Beitragszahlungen möglich.


Berlin (dpa/tmn). Mit zusätzlichen Einzahlungen können Verbraucher ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen. Möglich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen, indem sie etwa für Zeiten ihrer schulischen Ausbildung freiwillige Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten noch nicht älter als 45 Jahre sind.

Grundsätzlich können Versicherte sich Ausbildungszeiten an einer Schule, Fachschule oder Hochschule ab dem 17. Geburtstag anrechnen lassen – und zwar höchstens für acht Jahre. Die Ausbildungszeiten müssen sie im Rahmen der Rentenkontenklärung nachweisen. Für schulische Ausbildungszeiten, die zwischen dem 16. und 17. Geburtstag liegen, sowie für Zeiten, die die anrechenbare Höchstdauer überschreiten, können sie zudem freiwillige Beiträge nachzahlen.

Die Zahlungen können zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.246,20 liegen. Ob sich die Einzahlung lohnt, können Interessierte vorab in einem Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger klären.