Auch Jobstarter können einen Rentenanspruch haben, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz einen Unfall erleiden.


Frankfurt/Main (drv). Schon vom ersten Arbeitstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin. Wenn Berufseinsteiger einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, können sie eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Grundsätzlich entsteht ein Rentenanspruch zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde, für Berufsanfänger kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente genügen. Beispiel: Kim S. aus Gießen (18) hat nach der Schule im September 2018 eine Ausbildung zur Kommunikationskauffrau begonnen. Sie verdient monatlich 600 Euro. Am 6. Mai 2019 wird sie auf dem Weg zur Arbeit schwer verletzt. Seitdem ist sie voll erwerbsgemindert. Da Kims Erwerbsminderung durch den Arbeitsunfall verursacht wurde, reichen die bisherigen neun Monate Versicherungszeit für den Rentenanspruch bereits aus. Für die Rentenberechnung zählt neben den bisherigen Versicherungszeiten auch die so genannte Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten. So erhält Kim eine Monatsrente von rund 1.000 Euro.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de Link zur Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über „Berufsanfänger und ihre Sozialversicherung“