Wenn hinter einem ein Krankenwagen mit Blaulicht fährt und man nicht ausweichen kann: Darf man dann das Tempolimit überschreiten?
ZeitOnline (von Ingrid Weidner): Neulich sah ich folgende Verkehrssituation: In einer Autobahnbaustelle wurde eine Fahrspur abgetrennt und auf die Gegenspur verlegt. Dort verlief sie als einzelne Fahrspur. In der betreffenden Situation fuhren zwei Krankenfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene in dieser Spur, davor ein Pkw, der ja nicht Platz machen konnte. Darf der in dieser Situation schneller fahren, das heißt die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, um die Rettungsfahrzeuge nicht zu behindern?, fragt ZEIT-ONLINE-Leser Matthias Morgenstern aus Saarwellingen. Ein aufgestellter Blitzer würde die Krankenwagen nicht gleichzeitig erfassen, sodass die Beweislage bei einem Bußgeldbescheid sehr schwierig wäre.
Entscheidend ist in solchen Situationen, ob der Krankenwagen gleichzeitig das blaue Blinklicht und das Einsatzhorn eingeschaltet hat. Denn nur dann bedeuten die Signale, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen. So steht es in Paragraf 38 (Absatz 1, Satz 2) der Straßenverkehrsordnung (StVO).
In der vom ZEIT-ONLINE-Leser beschriebenen Verkehrssituation bleibt dem Autofahrer keine andere Möglichkeit, seiner Pflicht nachzukommen und den Weg freizumachen, als zu beschleunigen, auch auf die Gefahr hin, damit die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Gäbe es an dieser Stelle eine Kontrolle, könne dieses Vergehen nicht geahndet und ein Bußgeld verordnet werden, sagt Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Oldenburg: „Es handelt sich um einen rechtfertigenden Notstand. Der Fahrer ist aber in der Beweislast.“
Die Geschichte kann schnell wie eine Ausrede klingen. Deshalb empfiehlt der Fachanwalt, sich das Kennzeichen des Rettungswagens und die Organisation des Rettungsdienstes zu notieren. „Mit ein bisschen Glück wurde auch der Rettungswagen geblitzt“, sagt Herbers. „Da man sich aber nicht sicher sein kann, helfen die notierten Daten, um die Einsatzfahrt auch nachweisen zu können.“
Und wenn der Krankenwagen das Blaulicht eingeschaltet hat, aber das Einsatzhorn nicht? Fachanwalt Herbers empfiehlt, trotzdem zu beschleunigen und Platz zu machen: „Auch in diesem Fall wird grundsätzlich kein Bußgeld verordnet.“