Hurra, wir dürfen Sie wieder in unseren Räulichkeiten willkommen heißen!

Das Betretungsverbot ist seit dem 05.07. aufgehoben und Sie dürfen Ihre Kinder wieder in die Einrichtung begleiten. Gerade für die Eingewöhnung gibt es jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen, die beachtet werden müssen. Bei einem Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten, der länger als zehn Minuten andauert, gilt die 3G-Regelung. Bitte bringen Sie uns Ihren Impfnachweis, Ihren Genesenennachweis oder einen aktuellen Nachweis einer Testung in einer offiziellen Schnellteststelle mit. Das Testergebnis ist für 48 Stunden gültig.

Montag und Mittwoch bleiben weiterhin die Testtage. Sollte es ein positives Testergebnis geben, werden alle in Quarantäne versetzt, die im Pool des positiven Tests mitgetestet wurden.