Viele Wege führen zum persönlich passenden Rentenbeginn – zum Beispiel zur vorgezogenen Rente ohne Abschlag. Ein neues Faltblatt klärt auf.


Berlin/Bad Homburg (drv/sth). Wann ist es Zeit für die Rente? Das können rentenversicherte Beschäftigte – in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen – selbst entscheiden. Und dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Denn innerhalb dieses Rahmen – zu dem neben der Mindestaltersgrenze auch eine Mindestversicherungszeit gehört – kann jeder selbst entscheiden, ab wann und in welcher Höhe sie oder eine eine Altersrente beziehen will.

So können Arbeitnehmer und rentenversicherte Selbstständige die Rente Ihrem Leben anpassen und selbst entscheiden, ob und wie viel sie daneben noch arbeiten möchten. Auch auf die Höhe der Rente haben die Betroffenen selbst Einfluss: Wer die Altersrente zum Beispiel vorzeitig in Anspruch nehmen will, kann mit einer Sonderzahlung einen dann meist fälligen Rentenabschlag ausgleichen. Oder man arbeitet neben der Rente weiter und erhöht in dieser Zeit mit zusätzlichen Rentenbeiträgen jährlich die Rente.

Eine weitere Chance: Wer den Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinausschiebt, bekommt für jeden Monat, in dem man die Rente nicht in Anspruch nimmt, einen Rentenzuschlag – pro Monat des aufgeschobenen Rentenbeginns 0,5 Prozent, pro Jahr 6,0 Prozent.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Neues Faltblatt der Deutschen Rentenversicherung zu den Möglichkeiten beim Renteneinstieg (pdf)