Wer bereits Anspruch auf die Altersrente hat, aber nur teilweise beruflich kürzer treten will, hat seit Juli 2017 bessere Möglichkeit. Hinzuverdienstrechner hilft.


Berlin/Bad Homburg (drv). Vorzeitig in Rente gehen und trotzdem nebenher arbeiten, das ist seit 1. Juli deutlich einfacher möglich. Aus einer monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro wurde eine jährliche in Höhe von 6.300 Euro. Sie gilt für alle vollen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Ein Verdienst, der 6.300 Euro übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wie sich das individuell auf die Höhe der Rente auswirkt, lässt sich ganz einfach mittels „Hinzuverdienstrechner“ bestimmen.

Für die Nutzung des „Hinzuverdienstrechners“ werden die Höhe des erwarteten Hinzuverdienstes, die Höhe der monatlichen Rente und der höchste Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn benötigt. Dieser Wert kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Rentenversicherung erfragt werden. Der „Hinzuverdienstrechner“ zeigt dann an, ob und auf welche Höhe die Rente durch den Hinzuverdienst gekürzt wird.

Wer sich entscheidet, seine Altersrente nur zum Teil zu beziehen, kann mehr als 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Je nach Höhe der gewünschten Teilrente ergibt sich eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Diese kann mit dem „Flexirentenrechner“, einem weiteren Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung, ebenfalls schnell und unkompliziert bestimmt werden. Benötigt werden auch hier die Höhe der monatlichen Rente und der höchste Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Zusätzlich ist die prozentuale Angabe zur Höhe der Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent erforderlich. Der „Flexirentenrechner“ zeigt dann an, in welcher Höhe neben der Altersteilrente hinzuverdient werden kann, ohne dass es zu einer Kürzung der angestrebten Rente kommt.

Mer zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de
Link zum Hinzuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung