Ob Patienten individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, angeboten bekommen, hängt vor allem von Einkommen und Schulbildung ab.


Bad Homburg/Berlin (kjs/WIdO). Mehr als jedem vierten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in den letzten zwölf Monaten eine ärztliche Privatleistung angeboten worden (28,9 Prozent). Dabei handelt es sich um die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL genannt), die Patienten selbst bezahlen müssen. Da die privat abgerechneten Leistungen der Ärzte nirgendwo einsehbar sind bzw. dokumentiert werden, ermöglicht eine repräsentative Befragung von GKV-Versicherten, nähere Informationen über den IGeL-Markt zu erlangen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat in den vergangenen Jahren Daten zu den IGeL-Leistungen erhoben. Die aktuelle repräsentative WIdO-Umfrage auf der Basis von über 2.000 Teilnehmern macht deutlich, dass das IGeL-Angebot des Arztes stark vom Einkommen sowie der Schulbildung des Patienten und weniger vom Alter und dem Gesundheitszustand abhängt.

Einkommen und Schulbildung entscheiden

IGeL sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die Initiative dazu geht in der Mehrzahl der Fälle (74,7 Prozent) vom Arzt aus. Etwa drei Viertel der Patienten (71,6 Prozent), die eine solche Privatleistung angeboten bekommen, nehmen diese auch in Anspruch. Auffällig bei der WIdO-Befragung ist der starke Zusammenhang zwischen Einkommen und Schulbildung der Patienten und dem ärztlichen Angebot einer IGeL-Leistung. Bei den Befragten mit einem Haushaltseinkommen unter 2.000 Euro wurden 21,6 Prozent von ihrem Arzt auf IGeL angesprochen, bei Personen mit einem Haushaltseinkommen über 4.000 Euro waren es 35,4 Prozent.

Große Preisunterschiede

Der Markt für Individuelle Gesundheitsleistungen ist lukrativ: Auf Basis einer Hochrechnung der Versichertenangaben ergibt sich ein Volumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Die Kosten für eine angebotene IGeL-Leistung belaufen sich im Durchschnitt auf 74 Euro. Allerdings gibt es je nach Art der Leistung große Preisunterschiede: Während die Hälfte der Leistungen maximal 48 Euro kosten, werden für manche Angebote hohe drei- und sogar vierstellige Beträge genannt.

Frauenärzte in der Spitzengruppe

Rund drei von vier IGeL-Angeboten (72 Prozent) kommen von fünf Facharztgruppen: Spitzenreiter sind die Frauenärzte. Auf sie entfallen rund 28 Prozent der privatärztlichen Leistungen. Danach folgen Augenärzte mit einem Anteil von 22 Prozent, Orthopäden (13 Prozent), Hautärzte (sechs Prozent) und Urologen (drei Prozent). Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner erreichen zusammen 19 Prozent. Berücksichtigt man die Größe der einzelnen Arztgruppen, so zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger diese Privatleistungen anbieten als Allgemeinmediziner. So bieten Augenärzte im Durchschnitt pro Jahr mehr als siebenmal so häufig IGeL-Leistungen an wie Allgemeinmediziner. Frauenärzte erreichen fast das Fünffache an Angeboten.

Fragwürdige Untersuchungen zur Krebsfrüherkennungs

Zu den IGeL-Leistungen zählen durchaus auch sinnvolle Angebote, wie beispielsweise Reiseimpfungen. Allerdings gibt es viele fragwürdige Angebote. So entfallen beispielsweise 13,8 Prozent aller Nennungen im Rahmen der WIdO-Befragung auf Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen, obwohl es hierfür laut Studien keinen Hinweis auf einen Nutzen gibt. Mit Abstand am häufigsten werden Ultraschalluntersuchungen (26,9 Prozent) – im Wesentlichen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen – und Leistungen im Rahmen der Glaukom-Früherkennung (18,1 Prozent) angeboten. Rund elf Prozent der Angebote entfallen auf Blutuntersuchungen und Laborleistungen sowie etwa rund Prozent auf Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. In sieben Prozent der Fälle bekommen Frauen weitere ergänzende Krebsfrüherkennungen offeriert.

Rechtliche Vorgaben

Im Umgang mit IGeL-Angeboten müssen Ärzte rechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehört beispielsweise der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten. Lediglich 47 Prozent der befragten IGeL-Patienten geben an, dass eine solche Vereinbarung im Vorhinein zustande gekommen ist. Die verpflichtende Rechnung über die erbrachte Privatleistung mit detaillierten Angaben der Leistungsbestandteile und deren Preis hat jeder zehnte Patient nicht erhalten. Im Jahr 2015 betraf das 11,8 Prozent der Patienten.

Weitere Informationen

www.wido.de/publikationen-produkte/widomonitor/widomonitor-1-2019/ Zum Download der WIdO-Studie „Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis“