Bis Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Mitteilung über die im Vorjahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.


Frankfurt (drv). Bis zum 30. April erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2018. Sie enthält unter anderem Angaben zu Beschäftigungsdauer und Verdiensthöhe. Diese Daten sind wichtig für die spätere Rente. Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Daher empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Hessen, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer und Beschäftigungsdauer sowie vor allem die korrekte Angabe des Bruttoverdienstes, da die spätere Rente nach dem gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet wird. Wer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte dies seinem Arbeitgeber mitteilen, damit die Angaben berichtigt werden können. Die Jahresmeldung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dient.