Seit 1.1.2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Vereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers zuschießen.
Berlin (dpa/tmn). Für ihre betriebliche Altersvorsorge bekommen Arbeitnehmer jetzt einen verpflichtenden Zuschuss des Arbeitgebers.
Das heißt: Wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung neu abgeschlossen und sieht die Zahlung in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds vor, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts in den Vertrag des Arbeitnehmers zuschießen.
„Dieser verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers gilt vorerst nur für Vereinbarungen, die ab dem 1.1.2019 abschlossen werden“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Für bereits bestehende Vereinbarungen ist der Arbeitgeber erst mit Wirkung ab dem 1.1.2022 zur Zahlung dieses Zuschusses verpflichtet.
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