Sie stehen kurz vor der Rente? Dann müssen Sie jetzt aktiv werden und Ihren Rentenantrag stellen. Wir helfen Ihnen dabei.


Ihr Berufsleben liegt weitgehend hinter Ihnen und Sie freuen sich auf die Rente. Dann müssen Sie einen Rentenantrag stellen. Denn die Rente gibt es in Deutschland nur auf Antrag – so will es das Gesetz. Was Sie beim Beantragen der Altersrente beachten müssen und wie Sie am besten vorgehen.

Schritt 1: Rentenkonto klären

Liegen der Rentenversicherung alle Daten vor, die Sie zur Berechnung Ihrer Rente braucht? Das können Sie mit einem Blick auf Ihr Versicherungskonto prüfen. Einen Versicherungsverlauf sollten Sie zum ersten Mal mit etwa 43 Jahren erhalten haben – zusammen mit einem Antrag auf Kontenklärung. Von Ihrem 55. Geburtstag an erhalten Sie dann alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf.

Sind alle relevanten Zeiten erfasst, wie Ihre Ausbildungszeiten, die Zeiten der Kindererziehung, Zeiten, in denen Sie krank oder arbeitslos waren? Oder gibt es Lücken? In diesem Fall sollten Sie jetzt einen Antrag auf Kontenklärung stellen.

Lücken auf dem Rentenkonto könnten Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Rente haben. Einige Lücken lassen sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge schließen. Was Ihnen freiwillige Beiträge für Ihre Rente bringen, können Sie mit unserem Rechner „Freiwillige Beiträge“ ermitteln.

Schritt 2: Fristen beachten

Beim Rentenantrag müssen Fristen eingehalten werden: Den Antrag auf Altersrente sollten Sie etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. So bleibt der Rentenversicherung genügend Zeit, mögliche Informationen oder Nachweise von anderen Stellen einzuholen, wie der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber.

Falls Sie den Antrag nicht rechtzeitig gestellt haben: Die Rente wird rückwirkend höchstens drei Monate ab dem Erreichen der Regelaltersrente gezahlt. Ausschlaggebend ist das Datum der Antragstellung.

Tipp: Wann Sie die Regelaltersgrenze für eine Altersrente erreicht haben, können Sie unserer Tabelle „Anhebung des Renteneintrittsalters für die Regelaltersrente“ entnehmen.

Achtung: Für andere Rentenarten (Erwerbsminderungsrente, Witwen- oder Waisenrente) gelten andere Fristen.

Schritt 3: Antrag stellen

Sie können den Rentenantrag herunterladen, direkt online ausfüllen oder Sie lassen sich beim Ausfüllen helfen – und dabei auch gleich beraten. Beim Rentenantrag geht es nicht nur um Rentenbeginn und Rentenhöhe, sondern auch um einen möglichen flexiblen Übergang in den Ruhestand, Steuerfragen oder Hinzuverdienstgrenzen.

Wenden Sie sich dazu an

  • die Beratungsstellen der Rentenversicherung wenden (siehe Beratungsstellensuche rechts),
  • ehrenamtliche Versicherungsberater oder Versichertenälteste (Ansprechpartner in Ihrer Region) oder
  • die Versicherungsämter und entsprechenden Stellen in den Gemeinden und Stadtverwaltungen

Den Antrag schicken Sie an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Welcher das ist, finden Sie in der Rentenauskunft.

Checkliste: die wichtigsten Unterlagen für den Rentenantrag

  • Personalausweis
  • Rentenversicherungsnummer (die finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder in der letzten Renteninformation)
  • Anschrift Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versicherungsnummer
  • Kontodaten (IBAN) des Kontos, auf das die Rente fließen soll
  • Wenn Sie zurzeit Sozialleistungen bekommen: Anschrift und Aktenzeichen oder zahlenden Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft etc.)
  • Persönliche Steueridentifikationsnummer (diese finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch
  • Nachweis über Berufsausbildungen
  • Nachweise über fehlende Versicherungszeiten im Original (Krankheit, Arbeitslosigkeit)
  • Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • Für Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehindertenausweis

Achtung: Für Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung, Witwenrente oder Waisenrente müssen Sie zusätzliche Unterlagen mitbringen. Welche das sind, erfahren Sie in der Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“.

Schritt 4: Rentenbescheid prüfen

Sobald die Deutsche Rentenversicherung ihren Antrag geprüft und bewilligt hat, erhalten Sie einen Rentenbescheid.

Dieser enthält:

  • Rentenart
  • Rentenbeginn
  • Rentenhöhe (abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung)

Der Rentenbescheid ist nicht zu verwechseln mit der jährlichen Renteninformation oder der Rentenauskunft ab 55, die lediglich Prognosen abgeben.

Lesen Sie diesen Bescheid genau! Stimmen alle Daten? Sind alle Zeiten richtig erfasst? Stimmen die Beiträge? Gibt es vielleicht irgendwo Zahlendreher?

Je genauer Sie bei der Kontenklärung waren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für Fehler im Rentenbescheid. Fehler entstehen meist, weil den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Rentenversicherung nicht alle Informationen oder Nachweise vorliegen.

  • Widerspruch einlegen: Fehlerhafte Rentenbescheide sind selten. Wenn Sie aber einen Fehler entdecken, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Leben Sie in Deutschland, haben Sie dafür einen Monat Zeit. Leben Sie im Ausland, sind es drei Monate. Wo Sie den Widerspruch einlegen können, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

Schritt 5: Rente bekommen

Wenn das alles erledigt ist, können Sie sich zurücklehnen und auf die erste Rentenzahlung warten.

Was sie beim Thema Steuern beachten müssen und wie Sie als Rentnerin oder Rentner Steuern sparen können, erfahren Sie auf unserer Seite „Rentenbesteuerung“.

Wichtig: Sollten Sie umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen – egal, ob Sie innerhalb Deutschlands umziehen oder ins Ausland. Der Renten Service zahlt die Renten aus. Wenn Schreiben oder Mitteilungen zur Rentenanpassung nicht zugestellt werden können, werden die Rentenzahlungen gestoppt.

Weitere Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de
Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ zum Herunterladen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

0800-1000 4800
Kostenlose Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung