Höhere Zulagen, weniger Steuern und einfachere Verfahren – bei der Riester-Rente ändert sich ab 2018 einige.


Offenbach (kma). Der Gesetzgeber will mit fünf Maßnahmen die Riester-Rente attraktiver machen. Denn eines ist klar: Ohne zusätzliche Vorsorge werden viele Arbeitnehmer im Alter finanzielle Probleme bekommen. Auf die Änderungen hat das Bundesfinanzministerium jetzt im Vorfeld hingewiesen. Die Änderungen im Überblick:

Höhere Zulagen

Ab 1. Januar 2018 steigt die Grundzulage von jetzt 154 Euro auf 175 Euro. Das ist eine Steigerung um etwa 13 Prozent. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, bekommt die volle Zulage von 175 Euro, wenn 4 Prozent des Bruttogehaltes des Vorjahres in den Vertrag fließen (aber maximal 2.100 Euro, Zulagen inklusive). Wer weniger als 4 Prozent einzahlt, für den fällt die Zulage entsprechend geringer aus.

Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt’s noch die Kinderzulage von 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro – jeweils pro Jahr. Für eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern sind das 775 Euro an staatlichen Zulagen – jedes Jahr. Das steigert die Rendite, denn je höher die Zulagen sind, desto weniger Eigenbeiträge müssen Sparer zahlen, um die gleiche Rente zu erzielen. Denn: Von den 4 Prozent des Vorjahresbruttos können Sparer die Zulagen schon abziehen. Wer also 2.100 Euro im Jahr zahlen müsste (= 4 Prozent des Vorjahresbruttos) und 775 Euro an Zulagen bekommt, muss nur noch 1.325 Euro einzahlen.

Wer jetzt zwei kleine Kinder hat und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt in 15 Jahren mehr als 11.000 Euro an staatlichen Zulagen – sofern in dieser Zeit auch Kindergeld fließt. Der Bezug von Kindergeld ist die Voraussetzung für die Riester-Kinderzulage.

Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis maximal 2.100 Euro geltend machen, was sich – je nach Einkommensverhältnissen – als noch günstiger im Vergleich zur bloßen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen.

Durch die Erhöhung der Zulage lohnt sich die Riester-Rente vor allem für Geringverdiener, Familien mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende. Da sind sich Verbraucherschützer weitgehend einig.