Vertrag gekündigt, Beiträge nicht gezahlt, Sparer weggezogen: Es gibt Fälle, in denen der Staat die Riester-Zulagen zurückfordern kann. Die wichtigsten Fakten.


Satte Zulagen machen die Riester-Rente vor allem für Familien und Menschen mit geringem Einkommen attraktiv. Denn Die Grundzulage von 175 Euro und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro steigern die Rendite. Wer aber schon vor Rentenbeginn an sein Geld will oder das Geld für etwas anderes als die Altersvorsorge verwenden möchte, muss die Zulagen unter Umständen zurückzahlen. Das gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird.

Wann fordert der Staat eigentlich Riester-Zulagen zurück?

Einen Rückforderungsanspruch gibt es, wenn Sparer die Förderbedingungen nicht eingehalten haben.

  • Mindestbeitrag nicht gezahlt: Ehepartner die keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, erhalten nur dann die Riester-Fördeurng, wenn der Partner einen förderfähigen Vertrag besitzt und wenn sie selbst einen Mindesteigenbetrag von 60 Euro pro Jahr in ihren eigenen Vertrag einzahlen. Unterschreiten sie die Grenze, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend zurückfordern.
    Tipp: Wie viel Sie einzahlen müssen, können Sie mit unserem Riester-Rechner ermitteln. Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr, ob sowohl die Beitragszahlungen als auch die Zulagenanträge noch aktuell sind. Denn durch Gehaltserhöhungen, Elternzeit oder Jobverlust kann sich die Lage ändern.
  • Wechsel in die Selbstständigkeit: Angestellte, die in die Selbstständigkeit wechseln und dann keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse zahlen, sind nicht mehr förderberechtigt und erhalten keine Zulagen mehr.
  • Scheidung: Wer nur über seinen Ehepartner förderberechtigt ist, verliert den Anspruch auf Riester-Förderung im Fall einer Scheidung.
  • Im Fall einer schädlichen Verwendung

Was bedeutet schädliche Verwendung?

Zurückfordern kann der Staat die Zulagen auch, wenn eine schädliche Verwendung festgestellt wird. Das ist der Fall, wenn

  • Sparer das angesparte Kapital vor Rentenbeginn entnehmen, um zum Beispiel ein Auto zu kaufen. Allerdings können Sparer Kapital zum Kauf einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen, die sie sich als Altersvorsorge anschaffen.
  • Sparer den Vertrag kündigen oder das angesparte Kapital auf einen nicht Riester-zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen.
  • Sparer ihr über Wohn-Riester finanziertes Wohneigentum verkaufen und den Erlös nicht wieder in eine selbstgenutzte Immobilie oder einen Riester-Vertrag stecken.
  • das Kapital nach dem Tod des Sparers an die Erben ausgezahlt wird. Davon ausgenommen sind Renten, die aus einer Riester-Rentenversicherung an Hinterbliebene ausgezahlt werden.
  • Sparer dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland umziehen.

Was muss man wie zurückzahlen?

Die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen und auch die über die Steuererklärung gewährten zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden.

Zuständig für die Rückforderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die einen Rückforderungsbescheid erlässt – dafür hat sie auch rückwirkend vier Jahre Zeit. Haben Sie in 2018 eine Zulage beantragt, beginnt die vierjährige Frist Anfang 2019 und endet am 31.12. 2022.

Das Geld wird vom Anbieter aus ihrem Riester-Vertrag entnommen und an die ZfA geleitet. Außerdem müssen Sie die im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen voll als „sonstige Einkünfte“ versteuern.

Der zu versteuernde Betrag ergibt sich, indem die Eigenbeiträge und die Altersvorsorgezulagen vom geförderten Altersvorsorgevermögen abgezogen werden – der Rest ist dann steuerpflichtig.

Wenn ich meinen Vertrag kündigen will, muss ich also Steuern und Zulagen zurückzahlen. Was ist die Alternative?

Wenn Sie den Vertrag nicht weiter besparen wollen, können Sie ihn auch ruhen lassen. Sie zahlen keine weiteren Beiträge und erhalten keine weiteren Zulagen. Sie müssen in diesem Fall keine Zulagen zurückzahlen, kommen allerdings auch nicht vorzeitig an ihr Geld.

Wenn Sie den Vertrag kündigen und das Geld dann in einen anderen Riester-Vertrag stecken, gilt das auch nicht als schädliche Verwendung. Ob Sie den Anbieter wechseln oder bei Ihrem Anbieter nur das Riester-Produkt, spielt dabei keine Rolle.

Sie können das Geld also zum Beispiel aus einem Riester-Banksparplan entnehmen und damit eine Immobilie finanzieren (Wohn-Riester). Oder Sie stecken das Geld in einen Riester-Fondssparplan, um die Chancen auf eine bessere Rendite zu erhöhen.

  • Tipp: Der Wechsel von einer Riester-Rentenversicherung in eine andere lohnt sich selten, weil beim Neuabschluss auch erneute Abschlussgebühren anfallen.

Was ist, wenn ich mehr als den Mindestbeitrag eingezahlt habe?

Haben Sie über die Jahre zusätzlich zum Mindesteigenbeitrag weiteres Geld in den Riester-Vertrag eingezahlt, kann dieses Kapital ausgezahlt werden, ohne dass eine schädliche Verwendung vorliegt.

Ein Beispiel: Ihr Riester-Vertrag hat ein Guthaben von 14.000 Euro. 11.000 Euro resultieren aus den Zulagen und den erforderlichen Eigenbeiträgen. Die restlichen 3.000 Euro sind Ihre freiwilligen Einzahlungen – und die können sie jederzeit rückgängig machen, indem Sie sich Kapital auszahlen lassen. Nur eventuelle Erträge müssen Sie versteuern!

Was passiert, wenn der Riester-Sparer stirbt?

Stirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn und vererbt das angesparte Kapital, müssen die Erben Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Eine Alternative kann sein, das Guthaben des Riester-Vertrages auf den Vertrag des Ehegatten zu übertragen. Dabei kann es sich um einen bereits bestehenden Vertrag handeln, oder um einen Vertrag, der neu abgeschlossen wird. In beiden Fällen können Sie Zulagen und Steuervorteile behalten. Das nennt man förderunschädlich.

Wenn der Riester-Sparer in der Auszahlungsphase stirbt, kommt es darauf an, wie die Hinterbliebenenversorgung im Vertrag geregelt wurde.

Was gilt genau beim Umzug ins Ausland?

Wenn Sie ins EU-Ausland umziehen, fordert der Staat die Zulagen und Steuervorteile nicht mehr wie früher zurück. Voraussetzung: Die Auszahlungsphase beginnt, Sie gehen also in Rente oder die Zulagenberechtigung endet, weil Sie nicht mehr steuerpflichtig sind in Deutschland.

Genießen Sie den Lebensabend und Ihre Riester-Rente aber außerhalb der EU und ziehen dabei endgültig ins Ausland, sieht es anders aus. In diesem Fall wird eine schädliche Verwendung angenommen und Sie müssen die gewährten Vorteile erstatten.

Achtung: Sie müssen Ihren Umzug ihrem Riester-Anbieter mitteilen.

  • Tipp: Fragen und Antworten zum Thema hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

Ich habe Wohn-Riester genutzt und will jetzt umziehen. Was passiert mit meiner Riester-Förderung?

Riester-Förderung erhalten Sie auch für den Kauf oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie (Wohn-Riester). Wenn Sie während der Ansparphase oder auch im Alter nach Rentenbeginn die Immobilie nicht mehr selbst nutzen, wird ebenfalls eine schädliche Verwendung angenommen.

Das bedeutet, dass der aufgelaufene Gesamtbetrag des sogenannten Wohnförderkontos auf einen Schlag versteuert werden muss. In dem Wohnförderkonto wird das geförderte Kapital inkl. einer fiktiven Verzinsung erfasst.

Ausnahmen von der Pflicht zur Nachversteuerung gibt es in folgenden Fällen:

  • Sie investieren den Betrag in eine andere Wohnimmobilie, und zwar innerhalb von zwei Jahren vor und von fünf Jahren nach Ablauf der Selbstnutzung.
  • Sie zahlen den Betrag in einen anderen Riester-Vertrag ein.
  • Die geförderte Ehewohnung wird aufgrund einer richterliche Entscheidung dem Ehegatten zugewiesen.
  • Sie ziehen aus der Wohnung wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aus und bleiben Eigentümer der Immobilie, die auch nicht vermietet wird.
  • Sie unterbrechen die Selbstnutzung der Immobilie für maximal fünf Jahre.