Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss in aller Regel Abzüge in Kauf nehmen. Wir zeigen, wie teuer das ist.


Bad Homburg (sth). Wer vorzeitig in Rente geht, muss in der Regel mit Abschlägen rechnen. Von den rund 759.000 Beschäftigten, die 2017 aus Altersgründen in Rente gingen, nahmen rund 176.500 oder 23,3 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner mehr als zwei Jahre (25,7 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt. Dafür mussten sie im Schnitt einen monatlichen Rentenabschlag von knapp 84 Euro hinnehmen.

Trotz der im Einzelfall hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, will also immer noch knapp ein Viertel der angehenden Rentner vorzeitig dem Job den Rücken kehren. Damit die fälligen Rentenabschläge aber nicht alle Wünsche für das Leben im Alter zunichte machen, kann man sich jetzt ab dem 50. Lebensjahr von der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen, was ein Vorabausgleich der Abschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet. Die Tabelle unten liefert dazu einen Anhaltspunkt.

Jahrgang 1954: Rentenbeginn mit 63 kostet 9,6 Prozent Abschlag

Der Rentenversicherungsträger rechnet außerdem aus, was es kosten würde, eine damit verbundene Rentenminderung auszugleichen. Die Höhe des Beitragsaufwandes ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2018 = vorläufig 37.873 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2018 = 18,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 9,9 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1955, die mit dem 63. Geburtstag statt dem regulären Rentenalter von 65 Jahren und acht Monaten in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet.

Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, würden diese Beiträge für eine höhere Rente sorgen. Wer sich individuell ausrechnen lassen möchte, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Kostenfreies Telefon: 0800 1000 4800.

Erwartete Rente – zu erwartende Ausgleichskosten

Notwendige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen im 2. Hj. 2018
Bei erwarteter Rentenhöhe von … brutto und um … Jahre vorgezogenem Rentenbeginn beträgt der monatliche Rentenabschlag So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden
600 Euro 1 Jahr (3,6 %) 21,60 Euro 4.928 Euro
2 Jahre (7,2 %) 43,20 Euro 10.238 Euro
3 Jahre (10,8 %) 64,80 Euro 15.977 Euro
800 Euro 1 Jahr 28,80 Euro 6.571 Euro
2 Jahre 57,60 Euro 13.651 Euro
3 Jahre 86,40 Euro 21.303 Euro
1.000 Euro 1 Jahr 36 Euro 8.213 Euro
2 Jahre 72 Euro 17.064 Euro
3 Jahre 108 Euro 26.628 Euro
1.200 Euro 1 Jahr 43,20 Euro 9.856 Euro
2 Jahre 86,40 Euro 20.476 Euro
3 Jahre 129,60 Euro 31.954 Euro
1.400 Euro 1 Jahr 50,40 Euro 11.498 Euro
2 Jahre 100,80 Euro 23.889 Euro
3 Jahre 151,20 Euro 37.280 Euro