Berufsstarter erhalten Sozialversicherungsausweis – Daten prüfen und Dokument gut aufbewahren.


Muster eines Sozialversicherungsausweises Berlin (drv/sth). Zum Start ins Berufsleben wird er gebraucht: der Sozialversicherungsausweis. Bei Beschäftigungsbeginn muss er dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Normalerweise müssen sich Arbeitnehmer nicht um die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises kümmern. Er wird automatisch bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme zugeschickt, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei der Krankenkasse anmeldet. Möchte der Arbeitgeber den Ausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages vorgelegt bekommen, kann der Beschäftigte ihn kostenlos bei seiner Krankenkasse oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Gleiches gilt auch, wenn der Ausweis verloren geht, beschädigt wird oder sich personenbezogene Daten ändern. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Dieser Code lässt sich mit einem Smartphone einscannen. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

Ausweis gut aufheben

Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man den Ausweis zum Nachweis der Versicherungsnummer. Geht er verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, kann der Beschäftigte einen neuen Ausweis anfordern.