Ab 2020 müssen sie auf ihre betriebliche Altersvorsorge erst oberhalb eines Freibetrags von gut 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse zahlen.
Berlin (dpa). Deutschlands Betriebsrentner werden finanziell entlastet. Ab dem kommenden Jahr müssen sie auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines Freibetrags von gut 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 169 Euro muss der Kassenbeitrag von 14,6 Prozent sowie ein eventueller Zusatzbeitrag also nur für die 10 Euro jenseits des Freibetrags bezahlt werden.
„Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgt, soll nicht dafür bestraft werden“, erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bisher mussten Betroffene den Beitragssatz auf ihre komplette Betriebsrente zahlen, sobald die Bezüge über einer Grenze von 155,75 Euro lagen. Statt dieser Grenze gibt es künftig einen Freibetrag, der ab dem 1. Januar 2020 zunächst bei exakt 159,25 Euro liegt. Er soll sich aber jährlich entsprechend der Lohnentwicklung verändern.
Betriebsrentner sollen 1,2 Milliarden Euro pro Jahr sparen
Nach Berechnungen der Bundesregierung sparen die Betriebsrentner dadurch rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das gilt auch, wenn sie ihre Betriebsrente nicht monatlich beziehen sondern als einmalige Kapitalausschüttung – vorausgesetzt, die Auszahlung liegt weniger als zehn Jahre zurück. Spahn erläuterte, ein Drittel der Betriebsrentner werde durch die Reform gar keinen Beitrag für die Krankenkasse mehr zahlen, weil ihre Bezüge unter dem Freibetrag lägen. Ein weiteres Drittel werde höchstens noch den halben Beitragssatz zahlen müssen. Und ein drittes Drittel werde um 300 Euro im Jahr entlastet.
Bisher mussten die Betroffenen unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen – derzeit 14,6 Prozent und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit durchschnittlich 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die bisherige Freigrenze.
Einnahmeausfälle soll der Gesundheitsfonds ausgleichen
Die Einnahmeausfälle der Kassen sollen zunächst über den Gesundheitsfonds ausgeglichen werden, die Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Kosten komplett selber tragen.
Das Gesetz wurde im Bundestag ohne Gegenstimmen angenommen. AfD, FDP und Grüne enthielten sich allerdings, weil sie trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Vorhaben Kritik an verschiedenen Einzelregelungen übten. So forderte etwa die AfD einen höheren Freibetrag von 200 Euro, während sich die FDP dafür aussprach, die Einnahmeausfälle der Kassen über Steuergelder auszugleichen.