Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Einkommen über dem Grundfreibetrag profitiert der Fiskus.


Berlin (dpa/tmn). Immer mehr Rentner zahlen Steuern. Denn nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet sich der Rentenfreibetrag, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Er wird einmalig berechnet und dann jedes Jahr von den Einkünften abgezogen. Übersteigt das Ergebnis – das zu versteuernde Renteneinkommen – den Grundfreibetrag, fällt Einkommensteuer an. Für den Rentner-Jahrgang 2005 sind derzeit nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) im Westen 1.606 Euro und im Osten 1.506 Euro pro Monat steuerfrei, solange keine weiteren Einkünfte vorliegen. Für Neurentner des Jahres 2019 bleiben dagegen nur monatliche Rentenzahlungen in Höhe von etwa 1.172 Euro im Westen und 1.176 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte.

Rentner können Ausgaben in Steuererklärung angeben

Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. 2019 beträgt er für Alleinstehende 9.168 im Jahr, für Verheiratete gilt der doppelte Wert. In der Einkommensteuererklärung werden die Rentenbezüge in der Anlage R, Pensionen hingegen als Versorgungsbezüge in der Anlage N erklärt. Rentner können in jedem Fall 102 Euro als Werbungskostenpauschale absetzen, erklärt der BVL. Zusätzlich können in der Anlage Vorsorgeaufwand unter anderem die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung aufgeführt werden.

Rentenversicherung stellt Bescheinigung aus

Um das Erstellen der Steuererklärung zu erleichtern, erhalten Rentner nach Angaben der DRV von ihrem Rentenversicherungsträger die sogenannte Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Sie bescheinigt die Höhe der im vergangenen Jahr gezahlten steuerrechtlich maßgeblichen Rentenbeträge und weist die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Rentenbezieher zustehende Zuschüsse zur Krankenversicherung aus. Diese Bescheinigung kann auch mit einem Anruf beim gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 angefordert werden. Dafür ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über die Besteuerung von Beiträgen und Renten (im pdf-Format) www.bundesfinanzministerium.de Informationen des Bundesfinanzministeriums über die Besteuerung von Alterseinkünften